Home
ANGEBOTE!
Unsere Zimmer
Preis & Leistung
Online-Anfrage
Freizeitspaß im Harz
Anreise
Kontakt
AGB
Impressum
Sitemap




  

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Pensionsaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung vonPensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension (im weiteren Pension genannt).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklichschriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnissunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und dievereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. 4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt. 5. Rechnungen der Pension oder Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeitfällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 6. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung derrechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen Der Pension (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf derschriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus demVertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruchnimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Pension zur Rüchsichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am

Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches

Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden kein anderer Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis 4 Wochen vor Anreisetermin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt.3. . Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Der Pension steht es frei, den im entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist..

V. Rücktritt der Pension

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Verlag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. – die Pension begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Pensionsleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist., ein Verstoß gegen oben

I. Ziffer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt mit Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den im dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.     Berechnung von erhöhtem Reinigungsaufwand / Rauchen im Nichtraucherzimmer Die Pension behält sich vor, bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, eine zusätzliche Reinigungsgebühr in höhe von mindestens 100 Euro zu berechnen.

Eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 180 Euro darf auch berechnet werden, wenn in einem gekennzeichneten Nichtraucherzimmer geraucht wird.

VII. Haftung der Pension

1. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüchte des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension Anzeige macht (§ 703 BGB).Für eine weitergehende Haftung der Pension gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in oder auf einem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pensionl nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Pension.Vorstehende Ziffer 1 Satz 2-4 gilt entsprechend. 4. Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.Vorstehende Zifffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

VIII. Schlußbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist – im

kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung

des § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als

Gerichtsstand der Sitz der Pension.

4. Es gilt deutsches Recht.Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Killisionsrechts ist

ausgeschlossen

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die

Pensionsaufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die

Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen

Vorschriften.

Am Paulsberg | ampaulsberg@gmx.de

to Top of Page